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So bleiben Sie länger als 90 Tage in Europa

Option 1:Beantragen Sie ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt

Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Europa zu bleiben, müssen Sie ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt beantragen. Die Anforderungen für ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt variieren von Land zu Land, im Allgemeinen umfassen sie jedoch:

* Ein gültiger Reisepass

* Ausgefülltes Bewerbungsformular

* Zwei Passfotos

* Nachweis einer Reisekrankenversicherung

* Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts zu bestreiten

* Unterkunftsnachweis

* Eine Absichtserklärung, in der der Zweck Ihres Aufenthalts erläutert wird

Sie können ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes beantragen, das Sie besuchen möchten. Die Bearbeitungszeit für Visa für einen längerfristigen Aufenthalt kann zwischen einigen Wochen und einigen Monaten variieren. Daher ist es wichtig, dass Sie den Prozess rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisedatum beginnen.

Option 2:Besuchen Sie mehrere Schengen-Länder

Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Länder zu besuchen, können Sie möglicherweise länger als 90 Tage bleiben, indem Sie die „90/180“-Regel anwenden. Die 90/180-Regel erlaubt Ihnen, sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufzuhalten. Das bedeutet, dass Sie in einem Zeitraum von 180 Tagen alle 26 Schengen-Länder besuchen können, sofern Sie sich nicht länger als 90 Tage in einem Land aufhalten.

Bei der Anwendung der 90/180-Regel ist es wichtig, den Überblick über Ihre Ein- und Ausreisen aus dem Schengen-Raum zu behalten. Sie können dies tun, indem Sie Ihren Reisepass an Grenzübergängen abstempeln oder ein Schengen-Visum beantragen. Wenn Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Visums überschreiten oder die 90/180-Regel überschreiten, kann Ihnen in Zukunft eine Geldstrafe, eine Abschiebung oder sogar ein Einreiseverbot in den Schengen-Raum auferlegt werden.

Option 3:In Europa arbeiten

Wenn Sie kein EU-/EWR-Bürger sind, können Sie Ihren Aufenthalt in Europa auch verlängern, indem Sie in dem Land arbeiten, das Sie besuchen. Um in Europa arbeiten zu können, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Die Anforderungen für eine Arbeitserlaubnis variieren von Land zu Land, umfassen jedoch im Allgemeinen Folgendes:

* Ein gültiger Reisepass

* Ausgefülltes Bewerbungsformular

* Zwei Passfotos

* Nachweis einer Reisekrankenversicherung

* Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts zu bestreiten

* Unterkunftsnachweis

* Ein Beschäftigungsschreiben eines Unternehmens in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten

Sie können eine Arbeitserlaubnis bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes beantragen, in dem Sie arbeiten möchten. Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis kann zwischen einigen Wochen und einigen Monaten variieren, daher ist es wichtig, den Prozess rechtzeitig im Voraus zu beginnen Ihres geplanten Reisetermins.

Option 4:Studieren in Europa

Als Student können Sie Ihren Aufenthalt in Europa auch verlängern, indem Sie im Gastland studieren. Um in Europa studieren zu können, benötigen Sie ein Studentenvisum. Die Anforderungen für ein Studentenvisum variieren von Land zu Land, im Allgemeinen umfassen sie jedoch:

* Ein gültiger Reisepass

* Ausgefülltes Bewerbungsformular

* Zwei Passfotos

* Nachweis einer Reisekrankenversicherung

* Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts zu bestreiten

* Unterkunftsnachweis

* Ein Zulassungsbescheid einer Universität oder Hochschule in dem Land, in dem Sie studieren möchten

Sie können ein Studentenvisum bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes beantragen, in dem Sie studieren möchten. Die Bearbeitungszeit für Studentenvisa kann zwischen einigen Wochen und einigen Monaten variieren, daher ist es wichtig, den Prozess rechtzeitig im Voraus zu beginnen Ihres geplanten Reisetermins.

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