Wenn ein eingebürgerter britischer Staatsbürger länger als fünf Jahre vom Vereinigten Königreich abwesend war, kann er seine Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er nicht die Absicht hat, in das Vereinigte Königreich zurückzukehren. Dies wird als „5-Jahres-Regel“ bezeichnet.
Es gibt einige Ausnahmen von der 5-Jahres-Regel. Beispielsweise verliert ein eingebürgerter britischer Staatsbürger seine Staatsbürgerschaft nicht, wenn er:
- Arbeiten für die britische Regierung oder eine internationale Organisation
- Studieren im Ausland
- Dienst in den Streitkräften
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung
Wenn ein eingebürgerter britischer Staatsbürger nicht sicher ist, ob er seine Staatsbürgerschaft verlieren wird, wenn er sich länger als fünf Jahre außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhält, sollte er sich an das Innenministerium wenden.
Das Vereinigte Königreich gehört zum Unterhaus wie Deutschland zum Bundestag. Das House of Commons ist das Unterhaus des Parlaments des Vereinigten Königreichs. Der Bundestag ist das Unterhaus der Bundesversammlung, der gesetzgebenden Körperschaft Deutschlands.
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