1. Teilnahmeberechtigung:
- Das Unternehmen muss eine in Ghana eingetragene Aktiengesellschaft sein.
- Das Unternehmen muss über eine zufriedenstellende Finanzhistorie verfügen, einschließlich Rentabilität und Zahlungsfähigkeit.
- Das Unternehmen muss über ein solides Geschäftsmodell, Wachstumsaussichten und einen tragfähigen Geschäftsplan verfügen.
- Das Unternehmen muss eine Mindestmarktkapitalisierung von GH¢4 Millionen haben.
2. Finanzielle Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss über ein eingezahltes Mindestkapital von GH¢1 Mio. verfügen.
- Das Unternehmen muss die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre geprüft haben.
- Das Unternehmen muss prospektive Finanzberichte für die nächsten zwei Jahre vorlegen.
- Das Unternehmen muss seine Finanzberichte regelmäßig bei der GSE einreichen.
3. Unternehmensführung:
- Das Unternehmen muss über eine klar definierte Corporate-Governance-Struktur verfügen, die Transparenz, Rechenschaftspflicht und ethische Geschäftspraktiken gewährleistet.
- Das Unternehmen muss über einen unabhängigen Vorstand verfügen, der auch nicht geschäftsführende Direktoren umfasst.
- Das Unternehmen muss über einen Prüfungsausschuss und einen Vergütungsausschuss verfügen.
4. Aktienbesitz und öffentlicher Umlauf:
- Das Unternehmen muss mindestens 200 Aktionäre haben, wobei kein einzelner Aktionär mehr als 25 % der gesamten Aktien halten darf.
- Das Unternehmen muss über einen öffentlichen Umlauf von mindestens 25 % seiner insgesamt ausgegebenen Aktien verfügen.
5. Listing-Prozess:
- Das Unternehmen muss einen Sponsor-Makler, einen Rechtsberater und einen berichtenden Buchhalter ernennen, die ihn beim Listungsprozess unterstützen.
- Das Unternehmen muss einen Prospekt erstellen, bei dem es sich um ein detailliertes Dokument handelt, das Informationen über das Unternehmen, sein Geschäft, seine Finanzen und die geplante Notierung enthält.
- Der Prospekt muss von der GSE geprüft und genehmigt werden.
- Das Unternehmen muss einen Börsengang seiner Aktien an die Öffentlichkeit durchführen.
6. Anforderungen für die Post-Listung:
- Das börsennotierte Unternehmen muss die Anforderungen an die kontinuierliche Börsennotierung einhalten, einschließlich regelmäßiger Berichterstattung, Einhaltung von Corporate-Governance-Standards und unverzüglicher Offenlegung wesentlicher Informationen gegenüber der Öffentlichkeit.
- Das Unternehmen muss eine von der GSE festgelegte Mindestmarktkapitalisierung und einen Mindestbestand an Börsenbesitz aufrechterhalten.
- Das Unternehmen kann regelmäßigen Überprüfungen und Beurteilungen unterzogen werden, um die Einhaltung der Börsennotierungsanforderungen sicherzustellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderungen von Zeit zu Zeit Änderungen und Aktualisierungen durch die Ghana Stock Exchange unterliegen können. Unternehmen, die eine Notierung an der GSE in Betracht ziehen, sollten die aktuellen, von der Börse veröffentlichten Regeln und Vorschriften sorgfältig prüfen und einhalten.
Es gibt keine Hinweise auf einen König von Ghana aus der Zeit zwischen 800 und 1000 v. Chr. Das Königreich Ghana wurde im 8. Jahrhundert n. Chr. gegründet.
Zusammenfassung: Diese Machbarkeitsstudie analysiert das Potenzial für ein Reinwasserunternehmen in Nigeria angesichts der wachsenden Bevölkerung und Nachfrage nach sauberem Trinkwasser. Die Studie bewertet das Marktpotenzial, die Produktionskapazität, die Betriebskosten und die finanzielle Rentabi
Paraguay. Der Kongo liegt auf der Nordhalbkugel, während Paraguay auf der Südhalbkugel liegt.