1. Öffnungszeiten des Parks:
- Der Park ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang für Besucher geöffnet, mit Ausnahme bestimmter Campingbereiche und ausgewiesener Erholungszonen.
2. Camping und Unterkunft:
- Camping ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt und erfordert eine gültige Campingerlaubnis.
- Campingplätze müssen im Voraus gebucht werden und können nicht durch einfaches Aufschlagen des Lagers beansprucht werden.
- Für Gruppencamping, Lagerfeuer und Lärmpegel gelten besondere Regeln.
3. Wildtiere und Naturschutz:
- Besucher sollten sich der einheimischen Tierwelt nicht nähern oder sie stören. Das Füttern oder Anfassen von Tieren ist verboten.
- Haustiere sind in bestimmten Bereichen des Parks, einschließlich Stränden, Picknickplätzen und Wanderwegen, nicht gestattet.
4. Fahrzeugnutzung:
- Im Park sind nur zugelassene Fahrzeuge gestattet. Das Fahren abseits ausgewiesener Straßen und Wege ist strengstens untersagt.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten und das Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
5. Feuer und Rauchen:
- Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Das Anzünden von Feuer in Zeiten hoher Brandgefahr ist nicht gestattet.
- In bestimmten Bereichen wie Picknickplätzen und in der Nähe von brennbaren Materialien ist das Rauchen verboten.
6. Abfallmanagement:
- Besucher sind für die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich. Im gesamten Park stehen Recyclinganlagen zur Verfügung.
7. Angeln:
- Das Angeln ist in ausgewiesenen Gebieten gemäß den NSW-Fischereivorschriften gestattet. Möglicherweise ist ein gültiger Angelschein erforderlich.
8. Ressourcenschonung:
- Wasserschutz wird gefördert. Besucher sollten nur so viel Wasser mitnehmen, wie sie benötigen, und unnötigen Abfall vermeiden.
- Besucher sollten das kulturelle Erbe und die Artefakte des Parks respektieren und bewahren.
9. Alkohol und Drogen:
- Alkoholkonsum und Drogenkonsum sind in den öffentlichen Bereichen des Parks verboten, außer in lizenzierten Veranstaltungsorten.
10. Sicherheit:
- Besucher sind für ihre eigene Sicherheit verantwortlich. Beim Schwimmen, beim Wandern auf Küstenklippen und bei anderen Freizeitaktivitäten ist Vorsicht geboten.
11. Notdienste:
- Im Notfall wenden Sie sich an den Parkwächter oder wählen Sie 000 für den Notdienst.
12. Bußgelder und Strafen:
- Verstöße gegen die Parkregeln können zu Geldstrafen oder Strafen führen.
Es ist wichtig, diese Regeln und Vorschriften einzuhalten, um die natürliche Umwelt zu schützen, die Tierwelt zu respektieren und allen Besuchern des Killalea State Park ein positives Erlebnis zu bieten.
Weder. Batholithe und Schweller sind beides intrusive magmatische Gesteinsformationen. Batholithen sind große, nicht übereinstimmende Massen aus intrusivem magmatischem Gestein, die unter der Erdoberfläche abgekühlt sind. Schweller sind tafelförmige, übereinstimmende Körper aus intrusivem magmatis
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