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Steht Syphilis auf der Liste der abschiebbaren Krankheiten der VAE?

Ja, Syphilis steht in der Liste der abschiebbaren Krankheiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Die Liste der abschiebbaren Krankheiten in den VAE basiert auf den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR), einer Reihe internationaler Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die darauf abzielen, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten über Grenzen hinweg zu verhindern.

Die IHR-Liste der Krankheiten, die zu einer Abschiebung aus den VAE führen können, umfasst:

* Cholera

* Diphtherie

* Lepra

* Pest

* Poliomyelitis

* Schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS)

* Pocken

* Tuberkulose

* Typhus

* Gelbfieber

Zusätzlich zu diesen Krankheiten gibt es in den VAE auch eine eigene Liste weiterer abschiebbarer Krankheiten, zu der auch Syphilis gehört. Diese Liste basiert auf den spezifischen Gesundheitsbedürfnissen und -prioritäten des Landes.

Wenn in den VAE festgestellt wird, dass eine Person mit einer abschiebbaren Krankheit infiziert ist, muss sie möglicherweise aus dem Land abgeschoben werden. Diese Entscheidung wird vom Ministerium für Gesundheit und Prävention (MOHAP) auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren getroffen, darunter der Schwere der Infektion, dem Risiko einer Übertragung auf andere und dem allgemeinen Gesundheitszustand der Person.

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