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So bleiben Sie länger als 90 Tage in Europa

1. Beantragen Sie ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt.

Dies ist die häufigste Art, länger als 90 Tage in Europa zu bleiben. Visa für einen längerfristigen Aufenthalt werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgestellt und können um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Um ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt zu beantragen, müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes wenden, das Sie besuchen möchten. Die Visumsanforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in der Regel müssen Sie jedoch die folgenden Dokumente vorlegen:

- Ein gültiger Reisepass

- Ein ausgefülltes Visumantragsformular

- Zwei Passfotos

- Nachweis der finanziellen Mittel (z. B. Kontoauszüge oder ein Brief Ihres Arbeitgebers)

- Nachweis einer Krankenversicherung

- Unterkunftsnachweis (z. B. eine Hotelreservierung oder ein Mietvertrag)

2. Finden Sie einen Job in Europa.

Wenn Ihnen ein Job in Europa angeboten wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Arbeitsvisum. Arbeitsvisa werden in der Regel für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags ausgestellt und können bei Vertragsverlängerung verlängert werden. Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes wenden, in dem Sie arbeiten werden. Die Visumsanforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in der Regel müssen Sie jedoch die folgenden Dokumente vorlegen:

- Ein gültiger Reisepass

- Ein ausgefülltes Visumantragsformular

- Zwei Passfotos

- Nachweis Ihres Stellenangebots

- Nachweis der finanziellen Mittel (z. B. Kontoauszüge oder ein Brief Ihres Arbeitgebers)

- Nachweis einer Krankenversicherung

3. Studieren in Europa.

Wenn Sie planen, in Europa zu studieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Studentenvisum. Studentenvisa werden in der Regel für die Dauer Ihres Studiums ausgestellt und können verlängert werden, wenn Sie weiterhin die Visumsanforderungen erfüllen. Um ein Studentenvisum zu beantragen, müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes wenden, in dem Sie studieren werden. Die Visumsanforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in der Regel müssen Sie jedoch die folgenden Dokumente vorlegen:

- Ein gültiger Reisepass

- Ein ausgefülltes Visumantragsformular

- Zwei Passfotos

- Nachweis Ihrer Immatrikulation an einer europäischen Universität

- Nachweis der finanziellen Mittel (z. B. Kontoauszüge oder ein Brief Ihres Sponsors)

- Nachweis einer Krankenversicherung

4. Investieren Sie in Europa.

Wenn Sie planen, in Europa zu investieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Investitionsvisum. Investitionsvisa werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestellt und können verlängert werden, wenn Sie weiterhin die Visumsanforderungen erfüllen. Um ein Investitionsvisum zu beantragen, müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes wenden, in dem Sie investieren möchten. Die Visumsanforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in der Regel müssen Sie jedoch die folgenden Dokumente vorlegen:

- Ein gültiger Reisepass

- Ein ausgefülltes Visumantragsformular

- Zwei Passfotos

- Nachweis Ihrer Investition (z. B. ein Geschäftsplan oder ein Brief Ihres Investmentbankers)

- Nachweis der finanziellen Mittel (z. B. Kontoauszüge oder ein Brief Ihres Sponsors)

- Nachweis einer Krankenversicherung

5. Einen EU-Bürger heiraten.

Wenn Sie einen EU-Bürger heiraten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein EU-Visum für Familienangehörige. EU-Visum für Familienangehörige werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestellt und können auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Um ein EU-Visum für Familienangehörige zu beantragen, müssen Sie sich an die Einwanderungsbehörde des Landes wenden, in dem Sie leben. Die Visumsanforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in der Regel müssen Sie jedoch die folgenden Dokumente vorlegen:

- Ein gültiger Reisepass

- Ein ausgefülltes Visumantragsformular

- Zwei Passfotos

- Nachweis Ihrer Heirat (z. B. Heiratsurkunde)

- Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft Ihres Ehepartners (z. B. Reisepass oder Personalausweis)

- Nachweis der finanziellen Mittel (z. B. Kontoauszüge oder ein Brief Ihres Arbeitgebers)

- Nachweis einer Krankenversicherung

Europa
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