Können Gelder aus dem Verkauf überschüssiger Artefakte durch gemeinnützige Museen in den allgemeinen Fonds fließen oder müssen die Erlöse für den Kauf anderer Artefakte verwendet werden?

Gemäß dem Uniform Prudent Management of Institutional Funds Act (UPMIFA) können die Erlöse aus dem Verkauf überschüssiger Artefakte durch ein gemeinnütziges Museum für Folgendes verwendet werden:

1. Der Erwerb anderer Artefakte, oder

2. Jeder andere Zweck, der dem Auftrag des Museums dient.

Dies bedeutet, dass das Museum die Flexibilität hat, die Mittel nach eigenem Ermessen zu verwenden, sofern die Verwendung im Zusammenhang mit seinem Zweck steht.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einigen Bundesstaaten möglicherweise spezielle Gesetze oder Vorschriften für die Verwendung von Geldern aus dem Verkauf überschüssiger Artefakte durch gemeinnützige Museen gelten. Daher ist es für das Museum immer ratsam, sich an einen Rechtsbeistand oder die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden, um die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

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