- Das Recht auf Leben und persönliche Freiheit: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und persönliche Freiheit. Niemandem darf sein Leben oder seine Freiheit entzogen werden, außer im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens.
- Das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben Anspruch auf Gleichbehandlung ohne Diskriminierung aus Gründen wie Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder politischer Meinung.
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung: Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Dieses Recht umfasst Rede-, Schreib- und Versammlungsfreiheit. Zensur ist verboten.
- Das Recht auf Religionsfreiheit: Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei auszuüben. Niemand darf gegen seinen Willen zur Ausübung einer Religion gezwungen werden.
- Das Recht auf Privatsphäre: Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre. Dazu gehört das Recht auf Brief-, Fernmelde- und Datengeheimnis.
- Das Recht auf Eigentum: Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum zu besitzen und zu nutzen. Dieses Recht darf nur im öffentlichen Interesse und nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eingeschränkt werden.
- Das Recht auf Teilnahme am politischen Leben: Jeder Schweizer Bürger hat das Recht, am politischen Leben teilzunehmen. Dazu gehört das aktive und passive Wahlrecht.
- Das Recht auf soziale Sicherheit: Jeder Schweizer Bürger hat Anspruch auf Sozialversicherung. Dazu gehört der Anspruch auf Grundkrankenversicherung, Altersrente, Invalidenrente und Arbeitslosenversicherung.
- Das Recht auf Bildung: Jedes Schweizer Kind hat das Recht auf kostenlose Grund- und Sekundarschulbildung. Berufs- und Hochschulbildung sind ebenfalls möglich.
- Das Recht auf Arbeit: Jeder Schweizer Bürger hat das Recht zu arbeiten und seinen Beruf frei zu wählen.
- Das Recht auf Umweltschutz: Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und sauberen Umwelt zu leben. Der Staat ist verpflichtet, die Umwelt zu schützen.
- Das Recht auf Zugang zur Justiz: Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Justiz. Dazu gehört das Recht auf ein faires Verfahren und auf rechtliche Vertretung.
- Das Recht auf Berufung: Jede Person hat das Recht, gegen eine Entscheidung einer Behörde Berufung einzulegen.
- Das Recht auf Initiative und Referendum: Schweizer Bürger haben das Recht, durch Volksinitiativen neue Gesetze oder Verfassungsänderungen vorzuschlagen. Sie haben auch das Recht, durch Referenden über neue Gesetze und Verfassungsänderungen abzustimmen.
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Kopenhagen ist die Hauptstadt von Dänemark und einer von Skandinaviens oder Nordeuropa , Großstädte. Heimat von fast zwei Millionen dänischen Einwohner , ist die Stadt als sichere, leicht zu bedienende U-Bahn , wo fast alle Einheimischen sprechen fließend Englisch bekannt. Die Stadt hat als mit eine